====== Kleine und mittlere Unternehmen ====== Artikel 3 (1) Buchst. ae der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) erklärt, was kleine und mittlere Unternehmen sind. **Artikel 3 (1) Buchst. ae BPR** Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „kleine und mittlere Unternehmen“ bzw. „KMU“ kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.