====== Klagen während Ablauf der Übergangszeit ====== **Art. 83 (2) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht** Klagen, die am Ende der Übergangszeit vor einem nationalen Gericht anhängig sind, werden durch den Ablauf der Übergangszeit nicht berührt. ===== siehe auch ===== Art. 83 EPG -> [[Übergangsregelung]]