====== Inkrafttreten ====== Art. 21 der [[Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums]] bestimmt das Datum, an dem die Richtlinie in Kraft tritt. **Art. 21 Richtlinie 2004/48/EG** Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ===== siehe auch ===== Richtlinie 2004/48/EG, Kapitel V -> [[Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums#Kapitel V: Schlussbestimmungen|Schlussbestimmungen]] \\ Regelt die Umsetzung und Inkrafttreten der Richtlinie.