====== Verhältnis zum Urheberrecht ====== Artikel 17 Richtlinie 98/71/EG Verhältnis zum Urheberrecht Das nach Maßgabe dieser Richtlinie durch ein in einem oder mit Wirkung für einen Mitgliedstaat eingetragenes Recht an einem Muster geschützte Muster ist auch nach dem Urheberrecht dieses Staates von dem Zeitpunkt an schutzfähig, an dem das Muster geschaffen oder in irgendeiner Form festgelegt wurde. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen ein solcher Schutz gewährt wird, wird einschließlich der erforderlichen Gestaltungshöhe von dem einzelnen Mitgliedstaat festgelegt. ===== siehe auch ===== Richtlinie 98/71/EG -> [[Geschmacksmusterrichtlinie]]