====== Verhältnis zu anderen Formen des Schutzes ====== Artikel 16 Richtlinie 98/71/EG Verhältnis zu anderen Formen des Schutzes Diese Richtlinie läßt Vorschriften des Gemeinschaftsrechts oder des Rechts des betreffenden Mitgliedstaats über nicht eingetragene Rechte an Mustern, Marken oder andere Zeichen mit Unterscheidungskraft, Patente und Gebrauchsmuster, Schriftbilder, zivilrechtliche Haftung und unlauteren Wettbewerb unberührt. ===== siehe auch ===== Richtlinie 98/71/EG -> [[Geschmacksmusterrichtlinie]]