====== Inkrafttreten ====== Artikel 20 Richtlinie 98/71/EG Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. ===== siehe auch ===== Richtlinie 98/71/EG -> [[Geschmacksmusterrichtlinie]]