====== Europäisches Immaterialgüterrecht ====== Das Europäische Immaterialgüterrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die den Schutz und die Durchsetzung geistigen Eigentums in Europa regeln. Es umfasst [[Sekundärrecht der Europäischen Union]] mit Wirkung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ferner umfasst das [[Europäisches Immaterialgüterrecht|Europäische Immaterialgüterrecht]] [[EU:völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug]], wie beispielsweise das [[EP:Europäisches Patentübereinkommen|Europäische Patentübereinkommen]] (EPÜ), die im Wirkungsbereich über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinausreichen können. ==== Patentrecht ==== Das [[EP:europäisches Patentrecht|europäische Patentrecht]] umfasst sowohl das [[EU:Patentrecht der Europäischen Union]] als auch das System des [[EP:Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) und das [[EU:Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ), die als eigenständige [[:völkerrechtlicher Vertrag|völkerrechtliche Verträge]] mit Unionsbezug unabhängig von der [[EU:Europäische Union|Europäischen Union]] sind. ==== Urheberrecht ==== Richtlinie 2001/29/EG -> [[Urheberrecht:Urheberrechtsrichtlinie]] \\ Schützt literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke, wie Bücher, Musik, Filme, Software und Kunstwerke. In der EU gibt es harmonisierte Regelungen, die den Schutz und die Verwertung von Urheberrechten vereinheitlichen. ==== Markenrecht ==== Regelt den Schutz von Marken, wie Logos, Namen und Kennzeichen, die Unternehmen zur Identifizierung ihrer Produkte und Dienstleistungen verwenden. Die EU bietet ein einheitliches Markenrecht durch die Unionsmarke, die in allen Mitgliedstaaten gilt. -> [[Markenrecht:GM:Gemeinschaftsmarkenrecht|Gemeinschaftsmarkenrecht]] \\ Verordnung (EG) 207/2009 -> [[Markenrecht:GM:Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\ Regelt das Markenrecht in der EU und ermöglicht den Schutz von Marken durch eine einheitliche Anmeldung und Registrierung mit Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten. Verordnung (EU) 2017/1001 -> [[Markenrecht:GM:Unionsmarkenverordnung]] \\ Ersetzt die Gemeinschaftsmarkenverordnung und aktualisiert das EU-Markenrecht, um eine effiziente und einheitliche Markenregistrierung sowie den Schutz im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen. Richtlininie 2008/95/EG -> [[Markenrecht:Markenrechtsrichtlinie:Markenrechtsrichtlinie]] \\ Harmonisiert nationale Markenrechtsregelungen und dient dazu, de Schutz sowie der Durchsetzung von Markenrechten innerhalb der EU zu vereinheitlichen. ==== Designrecht ==== Schützt das äußere Erscheinungsbild von Produkten, wie Form, Farbe und Muster. Die EU bietet den Schutz durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten ermöglicht. Verordnung (EG) Nr. 6/2002 (GGV) -> [[geschmacksmusterrecht:ggv:Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\ Regelt den Schutz von Geschmacksmustern in der EU und ermöglicht es, durch eine einzige Anmeldung einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten für das äußere Erscheinungsbild von Produkten zu erlangen Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 (GGDV) -> [[geschmacksmusterrecht:ggv:Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\ Regelt die praktischen Details zur Umsetzung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung. ==== Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen ==== Schützen Produkte, deren Qualität oder Ruf eng mit ihrer geografischen Herkunft verbunden sind, wie zum Beispiel Champagner oder Parmaschinken. ==== Wettbewerbsrecht ==== Verhindert unfaire Praktiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, wie beispielsweise den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Patentinhaber. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung der Europäischen Union]] \\ Ein hierarchisches System aus Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Gerichtsurteilen, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt und den rechtlichen Rahmen für das Handeln der EU und ihrer Mitglieder bildet.