====== Ersetzung des Begriffs „Biozidprodukte“ in der Werbung ====== Artikel 72 (2) der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) erlaubt die Ersetzung des Begriffs „Biozidprodukte“ durch einen spezifischen Verweis auf die beworbene Produktart. **Artikel 72 (2) BPR** In der Werbung darf das Wort „Biozidprodukte“ in den vorgeschriebenen Sätzen durch den eindeutigen Verweis auf die beworbene Produktart ersetzt werden. ===== siehe auch ===== Artikel 72 BPR -> [[Werbung für Biozidprodukte]] \\ Legt fest, welche Anforderungen an die Werbung für Biozidprodukte gestellt werden, um irreführende Informationen zu vermeiden und die sichere Verwendung zu fördern.