====== Einziges Biozidprodukt ====== Artikel 3 (1) Buchst. r der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) definiert, was ein einziges Biozidprodukt ist. **Artikel 3 (1) Buchst. r BPR** Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „einziges Biozidprodukt“ ein Biozidprodukt ohne absichtliche Abweichung beim Prozentanteil der enthaltenen Wirkstoffe oder nicht wirksamen Stoffe. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.