====== Einheitspatentsystem ====== Das Einheitspatentsystem [-> [[Patentrecht der Europäischen Union]]]] ist ein Patentsystem in der [[EU:Europäische Union|Europäischen Union]], das es ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung ein Patent zu erhalten, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bietet [-> [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]]]. Dieses Patent, auch [[Einheitspatent]] genannt, hat in allen teilnehmenden Staaten dieselbe rechtliche Wirkung, ohne dass separate Validierungsverfahren in jedem Land notwendig sind. Ergänzend dazu wurde das [[Einheitliches Patentgericht|Einheitliche Patentgericht]] (EPG) eingerichtet, das zentral für Streitigkeiten, wie Patentverletzungen oder Nichtigkeitsklagen, zuständig ist. Das Einheitspatentsystem baut auf dem [[EP:Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommen]] (EPÜ) auf und ergänzt es, indem es die Möglichkeit bietet, für ein im Rahmen des EPÜ erteiltes europäisches Patent eine einheitliche Wirkung in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu erlangen. ===== siehe auch ===== -> [[EU:Patentrecht der Europäischen Union]] \\ Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen. -> [[EP:Europäisches Patentrecht]] \\ Rechtliche Regelungen und Systeme, die in Europa den Schutz von Erfindungen durch Patente ermöglichen.