====== Unberührtheit anderer Transparenzpflichten ====== Artikel 50 (6) der [[KI-Verordnung]] klarstellt, dass die Transparenzpflichten in Artikel 50 andere im Unionsrecht oder nationalen Recht festgelegte Pflichten nicht berühren. **Artikel 50 (6)** Die Absätze 1 bis 4 lassen die in Kapitel III festgelegten Anforderungen und Pflichten unberührt und berühren nicht andere Transparenzpflichten, die im Unionsrecht oder dem nationalen Recht für Betreiber von KI-Systemen festgelegt sind. ===== siehe auch ===== Artikel 50 -> [[Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme]] \\ Legt die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme fest, insbesondere hinsichtlich der Interaktion mit natürlichen Personen und der Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte.