====== Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen ====== Artikel 3 (1) der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) definiert Begriffe wie Biozidprodukt, Wirkstoff, behandelte Waren und andere relevante Begriffe. Artikel 3 (1) Buchst. a BPR -> [[Biozidprodukt]] \\ Definiert, was unter einem Biozidprodukt verstanden wird, einschließlich der Bestimmung und Wirkung. Artikel 3 (1) Buchst. b BPR -> [[Mikroorganismus]] \\ Beschreibt, was unter einem Mikroorganismus zu verstehen ist, einschließlich der verschiedenen Formen und Einheiten. Artikel 3 (1) Buchst. c BPR -> [[Wirkstoff]] \\ Erklärt, was als Wirkstoff gilt und welche Wirkung er entfaltet. Artikel 3 (1) Buchst. d BPR -> [[Alter Wirkstoff]] \\ Definiert, was ein alter Wirkstoff ist und ab wann er im Verkehr war. Artikel 3 (1) Buchst. e BPR -> [[Neuer Wirkstoff]] \\ Erklärt, was ein neuer Wirkstoff ist und ab wann er im Verkehr war. Artikel 3 (1) Buchst. f BPR -> [[Bedenklicher Stoff]] \\ Beschreibt, was ein bedenklicher Stoff ist und welche Auswirkungen er haben kann. Artikel 3 (1) Buchst. g BPR -> [[Schadorganismus]] \\ Definiert, was unter einem Schadorganismus zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. h BPR -> [[Rückstand]] \\ Erklärt, was ein Rückstand ist und wo er vorkommen kann. Artikel 3 (1) Buchst. i BPR -> [[Bereitstellung auf dem Markt]] \\ Definiert, was unter Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. j BPR -> [[Inverkehrbringen]] \\ Erklärt, was das Inverkehrbringen bedeutet. Artikel 3 (1) Buchst. k BPR -> [[Verwendung]] \\ Beschreibt, was unter Verwendung eines Biozidprodukts zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. l BPR -> [[Behandelte Waren]] \\ Definiert, was behandelte Waren sind. Artikel 3 (1) Buchst. m BPR -> [[Nationale Zulassung]] \\ Erklärt, was eine nationale Zulassung ist. Artikel 3 (1) Buchst. n BPR -> [[Unionszulassung]] \\ Beschreibt, was eine Unionszulassung ist. Artikel 3 (1) Buchst. o BPR -> [[Zulassung]] \\ Definiert, was unter Zulassung zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. p BPR -> [[Zulassungsinhaber]] \\ Erklärt, wer als Zulassungsinhaber gilt. Artikel 3 (1) Buchst. q BPR -> [[Produktart]] \\ Beschreibt, was eine Produktart ist. Artikel 3 (1) Buchst. r BPR -> [[Einziges Biozidprodukt]] \\ Definiert, was ein einziges Biozidprodukt ist. Artikel 3 (1) Buchst. s BPR -> [[Biozidproduktfamilie]] \\ Erklärt, was eine Biozidproduktfamilie ist. Artikel 3 (1) Buchst. t BPR -> [[Zugangsbescheinigung]] \\ Beschreibt, was eine Zugangsbescheinigung ist. Artikel 3 (1) Buchst. u BPR -> [[Lebensmittel und Futtermittel]] \\ Definiert, was unter Lebensmittel und Futtermittel zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. v BPR -> [[Verarbeitungshilfsstoffe]] \\ Erklärt, was Verarbeitungshilfsstoffe sind. Artikel 3 (1) Buchst. w BPR -> [[Technische Äquivalenz]] \\ Beschreibt, was technische Äquivalenz bedeutet. Artikel 3 (1) Buchst. x BPR -> [[Agentur]] \\ Definiert, was unter Agentur zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. y BPR -> [[Werbung]] \\ Erklärt, was Werbung ist. Artikel 3 (1) Buchst. z BPR -> [[Nanomaterial]] \\ Beschreibt, was ein Nanomaterial ist. Artikel 3 (1) Buchst. aa BPR -> [[Verwaltungstechnische Änderung]] \\ Definiert, was eine verwaltungstechnische Änderung ist. Artikel 3 (1) Buchst. ab BPR -> [[Geringfügige Änderung]] \\ Erklärt, was eine geringfügige Änderung ist. Artikel 3 (1) Buchst. ac BPR -> [[Erhebliche Änderung]] \\ Beschreibt, was eine erhebliche Änderung ist. Artikel 3 (1) Buchst. ad BPR -> [[Gefährdete Gruppen]] \\ Definiert, was unter gefährdeten Gruppen zu verstehen ist. Artikel 3 (1) Buchst. ae BPR -> [[Kleine und mittlere Unternehmen]] \\ Erklärt, was kleine und mittlere Unternehmen sind. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Begriffsbestimmungen der Biozidprodukte-Verordnung]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.