====== Berechnung der Flugentfernung ====== Die Flugentfernungen, die zur Berechnung der Ausgleichszahlungen dienen, werden nach der Großkreisentfernungsmethode berechnet. **Artikel 7 (4)** Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt. ===== siehe auch ===== Artikel 7 -> [[Ausgleichsanspruch bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung]] \\ Regelt die Entschädigungshöhen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung.