====== Beispiele für Missbrauch ====== Art. 102 (2) des [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union]] (AEUV) listet spezifische Beispiele für missbräuchliches Verhalten auf, das unter das Verbot fällt. **Art. 102 (2) AEUV** Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen: a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen. ===== siehe auch ===== Art. 102 AEUV -> [[Missbrauch marktbeherrschender Stellung]] \\ Verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen.