====== Agentur ====== Artikel 3 (1) Buchst. x der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) definiert, was unter Agentur zu verstehen ist. **Artikel 3 (1) Buchst. x BPR** Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „Agentur“ die durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 errichtete Europäische Agentur für chemische Stoffe. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.