====== Zuständigkeit der Rechtsabteilung ====== Artikel 20 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Rechtsabteilung für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen im Europäischen Patentregister sowie für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen in der Liste der zugelassenen Vertreter zuständig ist. **Artikel 20 (1) EPÜ** Die Rechtsabteilung ist zuständig für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen im Europäischen Patentregister sowie für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen in der Liste der zugelassenen Vertreter. ===== siehe auch ===== Artikel 20 EPÜ -> [[Rechtsabteilung]] \\ Beschreibt die Zuständigkeit der Rechtsabteilung.