====== Zusammentreten der Konferenz der Minister ====== Artikel 4a (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Konferenz der Minister mindestens alle fünf Jahre zusammentritt, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten. **Artikel 4a (1) EPÜ** Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten. ===== siehe auch ===== Artikel 4a EPÜ -> [[Konferenz der Minister der Vertragsstaaten]] \\ Beschreibt die Einrichtung einer Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten.