====== Zulassung für europäische und PCT-Verfahren ====== 2.1 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) legt fest, dass das automatische Abbuchungsverfahren für alle europäischen und PCT-Verfahren vor dem EPA zugelassen ist, mit bestimmten Ausnahmen. **2.1 VAA** Das automatische Abbuchungsverfahren ist für alle europäischen und PCT-Verfahren vor dem EPA zugelassen, soweit sie nicht gemäß Nummer 2.4 ausdrücklich ausgenommen sind. ===== siehe auch ===== VAA, Abschnitt 2 -> [[Zugelassene Verfahrensarten]] \\ Regelt, für welche Verfahrensarten das automatische Abbuchungsverfahren beim EPA zugelassen ist und welche Ausnahmen bestehen.