====== Zugelassene Vertreter beim EPA ====== **Artikel 134 (1) EPÜ** Die Vertretung natürlicher oder juristischer Personen in den durch dieses [[epü|Übereinkommen]] geschaffenen Verfahren kann nur durch zugelassene Vertreter wahrgenommen werden, die in einer beim [[Europäischen Patentamt]] zu diesem Zweck geführten Liste eingetragen sind. ===== siehe auch ===== Artikel 134 EPÜ -> [[Vertretung vor dem europäischen Patentamt]] \\ Regelt die Vertretung durch zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte vor dem Europäischen Patentamt.