====== Zugelassene Gebührenarten ====== Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln, welche Gebührenarten im automatischen Abbuchungsverfahren beim EPA zugelassen sind und welche ausgeschlossen sind. 3.1 VAA -> [[Zugelassene Gebühren im europäischen und PCT-Verfahren]] \\ Das automatische Abbuchungsverfahren ist für alle im europäischen und im PCT-Verfahren anfallenden Gebühren zugelassen, mit bestimmten Ausnahmen. 3.2 VAA -> [[Nicht zugelassene Gebührenarten]] \\ Für bestimmte Gebührenarten steht das automatische Abbuchungsverfahren nicht zur Verfügung. ===== siehe auch ===== VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.