====== Zeitpunkt des Inkrafttretens ====== Artikel 169 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens. **Artikel 169 (1) EPÜ** Dieses Übereinkommen tritt in Kraft drei Monate nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von sechs Staaten, in deren Hoheitsgebiet im Jahre 1970 insgesamt mindestens 180 000 Patentanmeldungen für die Gesamtheit dieser Staaten eingereicht wurden. ===== siehe auch ===== Artikel 169 EPÜ -> [[Inkrafttreten]] \\ Regelt das Inkrafttreten des Übereinkommens.