====== Zahlungstag ====== Nr. 10 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Bestimmung des Zahlungstags für Abbuchungsaufträge beim Europäischen Patentamt, einschließlich der Bedingungen für die Gültigkeit des Zahlungstags. Nr. 10.1 VLK -> [[Zahlung am Eingangstag]] \\ Die Zahlung gilt als am Eingangstag erfolgt, wenn ausreichende Deckung vorhanden ist. Nr. 10.2 VLK -> [[Zahlung zu einem späteren Termin]] \\ Ein Zahlungsauftrag kann zu einem späteren Termin ausgeführt werden. Nr. 10.3 VLK -> [[Ungültiger Einreichungsweg oder Format]] \\ Ein ungültiger Einreichungsweg oder Format beeinflusst den Zahlungstag. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.