====== Zahlungen zur Auffüllung des Kontos ====== Nr. 3.2 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Anforderungen an Zahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos. **Nr. 3.2 VLK** Zahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos haben in Euro auf das Bankkonto des EPA zu erfolgen. Im Verwendungszweck der Überweisung sind folgende Angaben zu machen: „Auffüllung“ oder „Deposit“, gefolgt von der achtstelligen Nummer des laufenden Kontos beim EPA. ===== siehe auch ===== Nr. 3 VLK -> [[Auffüllungen]] \\ Regelt die Verfahren und Anforderungen für die Auffüllung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.