====== Zahlung zu einem späteren Termin ====== Nr. 10.2 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Möglichkeit, einen Zahlungsauftrag zu einem späteren Termin auszuführen. **Nr. 10.2 VLK** Im Abbuchungsauftrag kann angegeben werden, dass ein Zahlungsauftrag zu einem späteren Termin ausgeführt werden soll. In diesem Fall gilt die Zahlung als am angegebenen Ausführungstermin erfolgt. ===== siehe auch ===== Nr. 10 VLK -> [[Zahlungstag]] \\ Regelt die Bestimmung des Zahlungstags für Abbuchungsaufträge beim Europäischen Patentamt.