====== Widerruf eines Abbuchungsauftrags ====== Nr. 13 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Bedingungen und Fristen für den Widerruf eines Abbuchungsauftrags beim Europäischen Patentamt. Nr. 13.1 VLK -> [[Widerruf am Eingangstag]] \\ Ein Abbuchungsauftrag kann am Eingangstag durch eine schriftliche Mitteilung widerrufen werden. Nr. 13.2 VLK -> [[Widerruf vor Ausführungstermin]] \\ Ein Abbuchungsauftrag mit späterem Ausführungstermin kann bis einen Tag vor diesem Termin widerrufen werden. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.