====== Vorschriften über die Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung ====== **Artikel 1 (7) VEP** Wird eine Vorprüfung abgehalten, so sind [[Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung|diese Vorschriften]] auf die Vorprüfung entsprechend anzuwenden. Regel 10 (1) ABVEP -> [[Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 1 (1) VEP -> [[Europäische Eignungsprüfung]] \\ Artikel 25 (4) VEP -> [[Befreiung von der Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung]] VEP -> [[Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] \\ ABVEP -> [[Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] ===== siehe auch =====