====== Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung ====== Die Vorschriften über die Europäische Eignungsprüfung (EEP)((https://link.epo.org/ac-document/CA/87/23%20-%20De.pdf)) regeln die Qualifikationsprüfung für angehende Patentvertreter [EQE -> [[Europäische Eignungsprüfung]]], die vor dem Europäischen Patentamt (EPA) Mandanten vertreten wollen. Diese Vorschriften legen die Rahmenbedingungen, den Inhalt und das Verfahren der Prüfung fest und gewährleisten, dass die Kandidaten über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im europäischen und internationalen Patentrecht verfügen. Die Prüfung besteht aus mehreren Modulen, die unterschiedliche Kompetenzen abdecken, wie die Ausarbeitung von Patentanmeldungen, das Einspruchsverfahren und die Beratung in rechtlichen Fragen. Diese Module sollen schrittweise durchlaufen werden, sodass die Kandidaten ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse über einen Zeitraum von mehreren Jahren vertiefen können. Die Vorschriften regeln auch organisatorische Aspekte, darunter die Aufgaben und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, der Prüfungskommission und der Prüfungsausschüsse, die für die Planung und Durchführung der Prüfung verantwortlich sind. Sie enthalten Regeln zu Anmeldung und Zulassung der Kandidaten, den Prüfungsmodalitäten (z. B. Sprache, Format), den Übergangsbestimmungen bei Änderungen und den Möglichkeiten zur Beschwerde bei Prüfungsentscheidungen. Die neuesten Reformen verfolgen einen kompetenzbasierten und modularen Ansatz, der die Prüfung digitalisiert und nachhaltiger gestaltet, um den sich ändernden Anforderungen des Berufsstandes gerecht zu werden. Artikel 1 (1) -> [[Europäische Eignungsprüfung]] \\ Artikel 1 (2) -> [[Termin der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 1 (3) -> [[Form der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 1 (4) -> [[Gegenstand der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 1 (5) -> [[Prüfungsaufgaben in unterschiedlichen technischen Gebieten]] \\ Artikel 1 (6) -> [[Organisation und Durchführung der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 1 (7) -> [[Vorschriften über die Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 2 VEB -> [[Aufsichtsrat der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 3 VEB -> [[Aufgaben des Aufsichtsrats der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 4 VEB -> [[Prüfungskommission der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 7 VEB -> [[Prüfungsausschüsse der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 9 VEB -> [[Prüfungssekretariat der europäischen Eignungsprüfung]] \\ Artikel 17 -> [[Gebühren der europäischen Eignungsprüfung]] ===== siehe auch ===== EQE -> [[Europäische Eignungsprüfung]] \\ Qualifikationsprüfung für Personen, die als zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) tätig werden möchten. ABVEP -> [[Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] \\ Umfassen umfassende Regelungen zur Registrierung, Prüfung und Bewertung der Bewerber.