====== Vorrechte und Immunitäten ====== Artikel 8 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Vorrechte und Immunitäten der Organisation und der an ihrer Arbeit beteiligten Personen. **Artikel 8 EPÜ** Die [[Europäische Patentorganisation|Organisation]], die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Bediensteten des [[europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] und die sonstigen Personen, die in dem diesem [[epü|Übereinkommen]] beigefügten Protokoll über Vorrechte und Immunitäten bezeichnet sind und an der Arbeit der Organisation teilnehmen, genießen in jedem [[Vertragsstaaten|Vertragsstaat]] die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Vorrechte und Immunitäten nach Maßgabe dieses Protokolls. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 1, Kapitel II -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel II EPÜ: Die Europäische Patentorganisation|Die Europäische Patentorganisation]] \\ Beschreibt die Struktur und Aufgaben der Europäischen Patentorganisation, einschließlich ihrer Rechtsstellung, ihres Sitzes und der Schaffung von Dienststellen des Europäischen Patentamts.