====== Verzicht oder Erlöschen des Patents ====== **Regel 75 AO EPÜ** [[Einspruch]] kann auch eingelegt werden, wenn in allen benannten [[Vertragsstaaten]] auf das [[europäische Patent]] verzichtet worden ist oder das Patent in allen diesen Staaten erloschen ist. Regel 75-89 -> [[Einspruchsverfahren]] \\ Teil 5 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum Einspruchs- und Beschränkungsverfahren]] \\ **Regel 98 AO EPÜ** Beschwerde gegen die Entscheidung einer [[Einspruchsabteilung]] kann auch eingelegt werden, wenn in allen benannten [[Vertragsstaaten]] auf das [[europäische Patent]] verzichtet worden ist oder das europäische Patent in allen diesen Staaten erloschen ist. Regel 97-103 -> [[Beschwerdeverfahren]] \\ Teil 6 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum Beschwerdeverfahren]] \\ ===== siehe auch ===== AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\