====== Vertretung vor dem europäischen Patentamt ====== Artikel 134 EPÜ behandelt die [[Vertretung]] natürlicher oder juristischer Personen vor dem [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] (EPA) und regelt die Voraussetzungen und Rechte der [[zugelassene Vertreter|zugelassenen Vertreter]]. Artikel 134 (1) EPÜ -> [[Zugelassene Vertreter beim EPA]] \\ Vertretung darf nur durch beim EPA zugelassene und eingetragene Vertreter erfolgen. Artikel 134 (2) EPÜ -> [[Eintragungsvoraussetzungen für Vertreter]] \\ Natürliche Personen können eingetragen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Staatsangehörigkeit, Geschäftssitz und Eignungsprüfung erfüllen. Artikel 134 (3) EPÜ -> [[Eintragungsfrist bei Staatenzutritt oder -austritt]] \\ Bei neu beitretenden Staaten können innerhalb eines Jahres auch andere Personen eingetragen werden, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Artikel 134 (4) EPÜ -> [[Antrag auf Eintragung]] \\ Eintragungen erfolgen auf Antrag und bedürfen des Nachweises der Voraussetzungen. Artikel 134 (5) EPÜ -> [[Recht zur Vertretung]] \\ Erklärt, dass eingetragene Vertreter zur Vertretung in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt berechtigt sind. Artikel 134 (6) EPÜ -> [[Geschäftssitz der zugelassenen Vertreter]] \\ Regelt die Berechtigung zur Begründung eines Geschäftssitzes in jedem Vertragsstaat. Artikel 134 (7) EPÜ -> [[Befreiung von Voraussetzungen]] \\ Der Präsident des EPA kann in besonderen Fällen von bestimmten Voraussetzungen Befreiung erteilen. Artikel 134 (8) EPÜ -> [[Rechtsanwälte als Vertreter]] \\ Rechtsanwälte dürfen ebenfalls vor dem EPA auftreten, sofern sie in einem Vertragsstaat zugelassen sind und dort auf dem Gebiet des Patentwesens tätig sind. ===== siehe auch ===== EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht. -> [[Vertretung]] \\ Handlung, in der eine natürliche oder juristische Person durch eine andere Person vor dem Europäischen Patentamt vertreten wird.