====== Vertragliche Lizenzen ====== **Artikel 73 EPÜ 2000** Eine [[europäische Patentanmeldung]] kann ganz oder teilweise Gegenstand von Lizenzen für alle oder einen Teil der Hoheitsgebiete der benannten [[Vertragsstaaten]] sein. Artikel 71-74 EPÜ -> [[Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens]] \\ ===== siehe auch ===== Teil 2 EPÜ -> [[Materielles Patentrecht]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\