====== Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung ====== Die Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung eines [[europäisches Patent|europäischen Patents]] ist ein formeller Schritt im europäischen [[Patenterteilungsverfahren]]. Hierbei handelt es sich um die offizielle Bekanntmachung, dass ein [[europäisches Patent]] erteilt wurde. Die Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung ist maßgeblich, da ab diesem Zeitpunkt die Rechte des Patentinhabers gemäß den nationalen Gesetzen der einzelnen Vertragsstaaten wirksam werden. Abgesehen davon dient diese Veröffentlichung auch potenziellen Wettbewerbern oder Dritten als formelle Bekanntmachung über die Existenz und den Umfang der erteilten Patentrechte. Artikel 97 (3) EPÜ Sobald das Europäische Patentamt (EPA) entscheidet, dass ein Patent erteilt wird, wird es dem Anmelder in der Regel schriftlich mitgeteilt, und anschließend wird dies im Europäischen Patentblatt öffentlich bekannt gegeben. Regel 73 (1) EPÜ Der Hinweis auf die Erteilung des Patents wird im Europäischen Patentblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieses Hinweises bedeutet, dass das Patent nun offiziell erteilt wurde und als solches in den Vertragsstaaten des EPÜ gültig ist. Dies markiert auch den Beginn der Frist für die Einreichung nationaler Übersetzungen zur Validierung des Patents. ===== siehe auch ===== -> [[Patenterteilungsverfahren]] \\