====== Veröffentlichung der europäischen Patentschriften ====== Artikel 14 (6) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass europäische Patentschriften in der Verfahrenssprache veröffentlicht werden und eine Übersetzung der Patentansprüche in den beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamts enthalten. **Artikel 14 (6) EPÜ** Europäische Patentschriften werden in der Verfahrenssprache veröffentlicht und enthalten eine Übersetzung der Patentansprüche in den beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamts. ===== siehe auch ===== Artikel 14 EPÜ -> [[Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke]] \\ Beschreibt die Amtssprachen des Europäischen Patentamts und die Sprachregelungen für europäische Patentanmeldungen und andere Schriftstücke.