====== Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldungen ====== Artikel 14 (5) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass europäische Patentanmeldungen in der Verfahrenssprache veröffentlicht werden. **Artikel 14 (5) EPÜ** Europäische Patentanmeldungen werden in der [[ep:verfahrenssprache|Verfahrenssprache]] veröffentlicht. ===== siehe auch ===== Artikel 14 EPÜ -> [[Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke]] \\ Beschreibt die Amtssprachen des Europäischen Patentamts und die Sprachregelungen für europäische Patentanmeldungen und andere Schriftstücke.