====== Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung ====== Artikel 93 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung durch das Europäische Patentamt. Artikel 93 (1) EPÜ -> [[Zeitpunkt der Veröffentlichung]] \\ Beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die europäische Patentanmeldung veröffentlicht wird. Artikel 93 (2) EPÜ -> [[Gleichzeitige Veröffentlichung mit der europäischen Patentschrift]] \\ Erklärt, dass die europäische Patentanmeldung gleichzeitig mit der europäischen Patentschrift veröffentlicht wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. ===== siehe auch ===== EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.