====== Vermerk der Prioritätserklärung ====== Regel 52 (5) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass die Angaben der Prioritätserklärung in der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung und auf der europäischen Patentschrift zu vermerken sind. **Regel 52 (5) EPÜ** Die Angaben der Prioritätserklärung sind in der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung und auf der europäischen Patentschrift zu vermerken. ===== siehe auch ===== Regel 52 EPÜ -> [[Prioritätserklärung]] \\ Legt fest, welche Angaben die Prioritätserklärung enthalten muss.