====== Verlust der Wirkung bei Beendigung des PCT-Verfahrens ====== 11.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) legt fest, dass in anderen Fällen der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung mit der Beendigung des PCT-Verfahrens verliert. **11.2 VAA** In anderen als in den in Nummer 11.1 genannten Fällen verliert der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung ab dem Zeitpunkt, an dem das PCT-Verfahren vor dem EPA beendet ist. ===== siehe auch ===== VAA, Abschnitt 11 -> [[Beendigung des automatischen Abbuchungsverfahrens]] \\ Regelt die Bedingungen, unter denen ein automatischer Abbuchungsauftrag seine Wirkung verliert.