====== Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer ====== **Artikel 23 (4) EPÜ 2000** Die Verfahrensordnungen der [[Beschwerdekammern]] und der Großen Beschwerdekammer werden nach Maßgabe der Ausführungsordnung erlassen. Sie bedürfen der Genehmigung des Verwaltungsrats. **Regel 13 (2) AO EPÜ** Die nach Artikel 11 Absatz 3 [-> [[Ernennung hoher Bedienstete]]] ernannten Mitglieder der [[Große Beschwerdekammer|Großen Beschwerdekammer]] erlassen die [[Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer]]. Siehe hierzu die Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer in der Fassung vom 01.05.2003 (ABl. EPA 2003, 83 ff.). Regel 13 (1) AO EPÜ -> [[Geschäftsverteilungsplan für die Große Beschwerdekammer und Erlass ihrer Verfahrensordnung]] \\ Regel 13 (3) AP EPÜ -> Erlass der [[Beschlussfähigkeit der Großen Beschwerdekammer]] Regel 8-13 -> [[Organisation des Europäischen Patentamts]] \\ Die Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts regelt unter anderem die Vertretung der Kammermitglieder (Art. 3 Abs. 1 und 2 VOGBK), ihre Ausschließung und Ablehnung (Art. 4 Abs. 1 VOGBK), Änderungen in der Zusammensetzung der Großen Beschwerdekammer (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 VOGBK), die Berücksichtigung neuen Vorbringens (Art. 12 Abs. 1 VOGBK) sowie die Einreichung von Unterlagen vor mündlichen Verhandlungen (Art. 14 Abs. 1 VOGBK). ===== siehe auch ===== Teil 1 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zu den Allgemeinen Vorschriften und Institutionellen Vorschriften]] \\ AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ ===== Weblinks ===== * [[http://www.european-patent-office.org/legal/anc_reg/de/ap_i_a23_4_2003_58.htm#AP_I_A23_4_2003_58^|Verfahrensordnung der Großen Beschwerdekammer]]