====== Verfahrensanspruch ====== Unter die Anspruchskategorie "Verfahren" fallen in der Regel Tätigkeiten, die eine Veränderung eines Naturzustandes bewirken und gewöhnlich die Umwandlung oder Verarbeitung einer Form von Materie oder Energie beinhalten.((G 2/88, ABl. EPA 1990, 93, Nr. 2.2 der Entscheidungsgründe)) Es gibt eine besondere Unterkategorie von Verfahren, die nicht wirklich zu einem umgewandelten Gegenstand oder zu einer verarbeiteten Form von Energie führen, sondern – unbeschadet des Artikels 64 (2) EPÜ – nur Informationen hervorbringen. Dies ist der Fall bei Test-, Mess- und Auswahlverfahren – d. h. den sogenannten Arbeitsverfahren.((Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02; m.V.a. T 378/86, ABl. EPA 1988, 386, Nr. 3.1.7 der Entscheidungsgründe)) ===== siehe auch ===== * [[Verwendungsanspruch]]