====== Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen ====== **Regel 28 a) EPÜ 2000** Nach Artikel 53 a) werden europäische Patente insbesondere nicht erteilt für biotechnologische Erfindungen, die zum Gegenstand haben: Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen; ===== siehe auch ===== * [[Biotechnologische Erfindungen]] * [[Ausnahmen von der Patentierbarkeit]]