====== Verfahren vor den Beschwerdekammern ====== Eine [[Beschwerdekammern|Beschwerdekammer]] ist nach Artikel 114 (1) EPÜ von Amts wegen verpflichtet, geänderte Ansprüche zu prüfen; diese Prüfung ist allerdings auf offenkundige Verstöße gegen das EPÜ begrenzt.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.2.06 vom 28. Juni 2007 T 263/05, Nr. 7.15 der Entscheidungsgründe)) ===== siehe auch ===== * [[Beschwerdekammern]]