====== Verbotene Angaben ====== Regel 48 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, welche Angaben eine europäische Patentanmeldung nicht enthalten darf. **Regel 48 (1) EPÜ** Die europäische Patentanmeldung darf nicht enthalten: a) Angaben oder Zeichnungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen; b) herabsetzende Äußerungen über Erzeugnisse oder Verfahren Dritter oder den Wert oder die Gültigkeit von Anmeldungen oder Patenten Dritter. Reine Vergleiche mit dem Stand der Technik allein gelten nicht als herabsetzend; c) Angaben, die den Umständen nach offensichtlich belanglos oder unnötig sind. ===== siehe auch ===== Regel 48 EPÜ -> [[Unzulässige Angaben]] \\ Legt fest, welche Angaben eine europäische Patentanmeldung nicht enthalten darf.