====== Verantwortung des Präsidenten ====== Artikel 48 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass der Präsident des Europäischen Patentamts den Haushaltsplan sowie Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne in eigener Verantwortung ausführt. **Artikel 48 (1) EPÜ** Im Rahmen der zugewiesenen Mittel führt der Präsident des Europäischen Patentamts den Haushaltsplan sowie Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne in eigener Verantwortung aus. ===== siehe auch ===== Artikel 48 EPÜ -> [[Ausführung des Haushaltsplans]] \\ Beschreibt die Ausführung des Haushaltsplans der Organisation.