====== Validierung ====== Nach der [[Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung]] eines [[europäisches Patent|europäischen Patents]] im [[Europäischen Patentblatt]] muss das [[Patent]] im jeweiligen ) validiert werden [-> [[Nationale Validierung]]]. Die Vertragsstaaten können den [[Patentinhaber]] dazu verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist eine Übersetzung des europäischen Patents in eine ihrer Amtssprachen einzureichen [Art. 65 EPÜ -> [[Übersetzung des europäischen Patents]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Erteilung des europäischen Patents]] \\ Formeller Beschluss der Prüfungsabteilung, dass eine europäische Patentanmeldung die Erfordernisse des Europäischen Patentübereinkommens erfüllt und damit als Patent gewährt wird.