====== Unzureichende Offenbarung ====== Artikel 100 (b) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erlaubt es, einen Einspruch darauf zu stützen, dass das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann. **Artikel 100 (b) EPÜ** Der [[Einspruch]] kann nur darauf gestützt werden, dass das [[europäisches Patent|europäische Patent]] die [[Erfindung]] nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann; ===== siehe auch ===== Artikel 100 EPÜ -> [[Einspruchsgründe]] \\ Legt die Gründe fest, auf denen ein Einspruch gegen ein erteiltes europäisches Patent gestützt werden kann.