====== Unzulässige Erweiterung durch Übergang zur schweizerischen Anspruchsform ====== Die Umwandlung eines Anspruchs betreffend die Verwendung eines Stoffes oder Stoffgemisches zu einem bestimmten Zweck zur [[schweizerische Anspruchsform|schweizerischen Anspruchsform]] oder zu einem zweckgebundenen Produktanspruch gemäß Artikel 54 (5) EPÜ [-> [[Zweite medizinische Indikation]]] führt zu einer Erweiterung des Schutzbereichs.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.3.02 vom 27. Oktober 2010 T 1635/09)) ===== siehe auch ===== -> [[Schweizerische Anspruchsform]]