====== Unwirksamkeit eines verspäteten Widerrufs ====== Nr. 6.2 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Widerruf nicht wirksam ist. **Nr. 6.2 VLK** Ein Widerruf oder Teilwiderruf, der nach dem Tag des Eingangs des Abbuchungsauftrags beim EPA eingeht, ist nicht wirksam. ===== siehe auch ===== Nr. 6 VLK -> [[Widerruf eines Abbuchungsauftrags]] \\ Beschreibt das Verfahren zum Widerruf eines Abbuchungsauftrags.