====== Unwirksamkeit anderer Widerrufsformen ====== 10.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) legt fest, dass ein Widerruf in jeder anderen Form unwirksam ist und die Gebühren weiterhin abgebucht werden. **10.2 VAA** Das Widerrufen eines automatischen Abbuchungsauftrags in jeder anderen Form ist unwirksam, und die Gebühren werden so lange automatisch abgebucht, bis der automatische Abbuchungsauftrag in der Zentralen Gebührenzahlung widerrufen wird. ===== siehe auch ===== VAA, Abschnitt 10 -> [[Widerruf des automatischen Abbuchungsauftrags]] \\ Regelt die Bedingungen und Verfahren für den Widerruf eines automatischen Abbuchungsauftrags beim EPA.