====== Unterzeichnung von Vollmachten im einheitlichen Patentschutz ====== Artikel 3 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] regelt die zulässigen Methoden zur Unterzeichnung und Authentifizierung von Vollmachten. **Artikel 3 - Unterzeichnung** Vollmachten können durch eine eigenhändige Unterschrift, eine Faksimile-Signatur, eine alphanumerische Signatur oder eine digitale Signatur unter den vom EPA festgelegten Bedingungen authentifiziert werden. ===== siehe auch ===== ABl. EPA 2024, A76 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] \\ Regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz.