====== Unterstützung durch Vizepräsidenten ====== Artikel 10 (3) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass der Präsident von mehreren Vizepräsidenten unterstützt wird und legt fest, wer den Präsidenten im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung vertritt. **Artikel 10 (3) EPÜ** Der Präsident wird von mehreren Vizepräsidenten unterstützt. Ist der Präsident abwesend oder verhindert, so wird er nach dem vom Verwaltungsrat festgelegten Verfahren von einem der Vizepräsidenten vertreten. ===== siehe auch ===== Artikel 10 EPÜ -> [[Leitung]] \\ Beschreibt die Leitung des Europäischen Patentamts durch den Präsidenten und seine Aufgaben und Befugnisse.